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ATOMPOLITIK … Aktuelle BDK-Anträge für Münster

Endlager /Gorleben

und

KFK / Atommüllfinanzierung

Für die Grüne BDK (Parteitag) in Münster gibt es von mir und mit meiner Mitarbeit bei der Erstellung einige Anträge, die Sie/Ihr hier nachlesen könnt. Falls Sie/Ihr grüne Mitglieder seid (Ihr müsste KEINE Delegierten sein!!) könnt Ihr diese mittels Eurer Unterschrift unterstützen. Den Titel des Antrages schickt ihr bitte dafür mit Eurem Namen und (wichtig!) dem KV an die Mailadresse: Antrag_BDK@gmx.de. Auch hierbei bitten wir wieder um die Freiheit, REDAKTIONELLE Änderung noch durchführen zu dürfen. Danke für Eure Unterstützung, wir sehen uns in Münster …

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Antrag 1

wir suchen für den beiliegenden Antrag Unterstützer*innen. Der Antrag bezieht sich auf die Ergebnisse der Endlagersuchkommission, deren Ergebnisse in den nächsten Wochen und Monate in ein Gesetzt umgesetzt werden. Entgegen allen bisherigen Positionen aus der Anti-AKW-Bewegung und auch ursprünglich aus den Grünen ist Gorleben nach wie vor „im Rennen“, mit dem Handicap, dass dort bereits Milliarden verbaut wurden und ausgiebig Forschung gelaufen ist. Soviel zur „weißen Landkarte“. Gorleben wird von der Mehrheit der Fachleute als ungeeignet eingestuft, bei der ersten Erkundung der möglichen Salzstöcke in den 1970er kam es nicht einmal in die engere Auswahl. Ein Deckgebirge fehlt, falls irgendwann in den nächsten 1.000.000 Jahre der Meeresspiegel mehr als 21 m steigt wird es überflutet, ohne eine 2 Barriere zum einschließenden Salz. Die Asse hat eindrucksvoll gezeigt, was dann mit Atommülllagern in Salz geschieht! Zudem ist der Standort durch die politischen Fehlentscheidungen und den Umgang mit der Bevölkerung derart „verbrannt“, dass schon deshalb m.E. ein Verbleiben im Verfahren unzumutbar ist.

Daher bitten wir um eine breite Unterstützung, bitte macht euch die Mühe und sammelt auch im Umfeld, telefoniert bei Freunden hinterher usw. Rückmeldungen  bitte wieder an Antrag_BDK@gmx.de gern auch mehrere gleichzeitig, den KV und im  Betreff „Gorleben“ oder „Endlager“ nicht vergessen ….

Gorleben soll leben!

Für eine verantwortliche Endlagersuche mit allen Beteiligten

Mit dem Bericht der beauftragten Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe und entsprechenden gesetzlichen Regelungen wird die Suche eines Endlagers zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe noch im kommenden Jahr beginnen. Wir danken unseren grünen Vertreter*innen in der Kommission für ihre engagierte Arbeit und für ihren Einsatz im Interesse der kommenden Generationen.

Wir haben die Verantwortung, eine möglichst sichere Art der Lagerung zu finden. Diese muss die ungeheuren, in ihrer Dimension kaum abschätzbaren Risiken einer Lagerung für die Nachwelt so weit wie irgend möglich begrenzen. Die Anti-Atombewegung hat die Nutzung der Atomkraft auch deshalb von Anfang an als verantwortungslos bekämpft, weil es eine wirklich sichere „Entsorgung“ dieser hochgefährlichen Stoffe nicht gibt und nie geben wird. Sie hat sich in diesem jahrzehntelangen Kampf umfangreiches Wissen und Expertise angeeignet. Dieses muss im beginnenden Prozess der Endlagersuche in vollem Umfang eingebunden werden. Für den Beginn der Endlagersuche ist es daher ein schwerwiegender Rückschlag, wenn die Organisationen und Initiativen der Anti-Atombewegung nahezu geschlossen wesentliche Aspekte des Berichtes ablehnen.

Gerade wir Grüne, die in Deutschland aus und mit der Anti-Atombewegung entstanden sind, müssen diese Kritik ernst nehmen. Darum setzen wir uns dafür ein, dass die Ideen und Vorschläge der Anti-Atombewegung im Prozess der Endlagersuche angemessene Berücksichtigung finden. Die BDK fordert daher alle in die Endlagersuche involvierten Entscheidungsträger*innen innerhalb unserer Partei auf, sich dafür einzusetzen.

In diesem Zusammenhang stellen die BDK von Bündnis 90/DIE GRÜNEN fest

  1. Der Standort Gorleben ist geologisch ungeeignet!
  2. Der Standort Gorleben ist durch die politischen Fehlentscheidungen der vergangenen Jahrzehnte verbrannt. Ein weiteres Verbleiben im Verfahren ist daher nicht zumutbar!

Wir begrüßen und unterstützen die Vorschläge der Kommission zur Partizipation der Bevölkerung am Suchprozess. Allerdings müssen die Menschen dann auch in die Entscheidungen eingebunden werden.

Wir brauchen dringend  eine gleichgeartete, verantwortliche Endlagersuche auch für schwach-und mittel-radioaktive Substanzen. Der bisherige Standort „Schacht Konrad“ kommt  aufgrund der Anforderungen, welche die Kommission erarbeitet hat, nicht in Frage.

Die Bevölkerung in den betroffenen Regionen, die an der Planung der Endlagersuche beteiligt wird, muss auch angemessen und verbindlich in die dabei anfallenden Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

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Antrag 2

wir suchen für den beiliegenden Antrag Unterstützer*innen. Der Antrag bezieht sich auf die Ergebnisse der Kommission zur Finanzierung der Kosten der Kernkraft. Wir wissen, dass wir uns da nicht wegducken können, auch wenn wir dies alles nicht verursacht haben. Aber wenn die Steuerzahler*innen jetzt letztlich dafür geradestehen sollen, erwarten wir auch einen VOLLSTÄNDIGEN Atomausstieg. Von diesem sind wir in Deutschland heute aber noch Meilenweit entfernt und auch 2022 bleiben etliche „Hintertüren“-

Daher bitten wir um eine breite Unterstützung, bitte macht euch die Mühe und sammelt auch im Umfeld, telefoniert bei Freunden hinterher usw. Rückmeldungen  bitte wieder an Antrag_BDK@gmx.de gern auch mehrere gleichzeitig, den KV und im  Betreff „KFK“ oder „Vollständiger Atomausstieg“ nicht vergessen ….

herzlichen Dank vorab für Eure Unterstützung Hartwig und Karl-W.
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Finanzkompromiss zur Entsorgung nur bei vollständigem Atomausstieg!

Die Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis´90/Die Grünen stellt fest:

Nachdem sich die   Bundesregierungen der letzten zehn   Jahre verweigert haben, hat die aktuelle, CDU- und SPD-geführte Regierung unter dem anhaltenden Druck der Grünen eine Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) eingesetzt, um die Finanzen bei der Abwicklung der atomaren Altlasten zu regeln. Die Bundestagsfraktion von Bündnis´90/Die Grünen, obwohl diese sich derzeit in der Opposition befindet, war in die Arbeit der KFK durch die Benennung von Jürgen Trittin als einem der drei Vorsitzenden eingebunden. Dies hat zu einer deutlichen qualitativen Verbesserung im Ergebnis der KFK geführt,. Erreicht wurde immerhin ein Konsens inklusive der CDU und des BDI. Offenkundiges Ziel der Einbindung war jedoch, dass bei der finanziellen Belastung der Steuerzahler*innen zur Abwicklung der Atomkraft die Grünen als die Partei, der in atompolitischen Fragen die größte Deutungshoheit zugewiesen wird, mit an Bord sein soll.

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die Atomkonzerne RWE, E.on, EnBW und Vattenfall zwar die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Atomkraftwerke weiterhin vollständig zu tragen haben, für Zwischen- und Endlagerung sollen die Kostenverpflichtungen allerdings gedeckelt werden: 17,2 der ca. 40 Milliarden Euro, die die Konzerne bisher an Rückstellungen gebildet haben, sollen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds für Zwischen- und Endlagerung eingezahlt werden zuzüglich eines „Risikoaufschlags“ Dieser Risikozuschlag von ca. 35 % deckt in keiner Weise die bei Großprojekten dieser Art erfahrungsgemäß zu erwartenden Kostensteigerungen ab, die bei 100% und mehr liegen können und die gerade im Fall der nuklearen „Entsorgung“ extrem unkalkulierbar sind. Anders als z.B. in Finnland, Schweden und dem Groß Britannien werden den AKW-Betreibern in Deutschland keine Nachschusspflichten auferlegt, die in der Zukunft von prosperierenden Konzernen durchaus geleistet werden können. Die Verursacher der nuklearen Abfälle sind somit von möglichen höheren Aufwendungen durch unvorhergesehene Kostensteigerungen (Beispiele Asse, Wismut) völlig entlastet. Für diese finanziellen Zusatzlasten werden dann die Steuerzahlenden zur Kasse gebeten. Selbst die von den Unternehmen investierten Baukosten in den „Schwarzbau Gorleben“ machen dies längst nicht wett. Diese Verletzung eines konsequenten Verursacherprinzips in der nuklearen „Entsorgung“ ist der Hauptgrund für die Kritik fast aller Umweltverbände und aller Anti-Atom Initiativen am Vorschlag der Kommission.

Nur die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds für alle bestehenden und künftig zu bildenden Rückstellungen mit einem lückenlosen Nachhaftungsgesetz zur Verhinderung der Abspaltung lukrativer Unternehmenszweige würde dem Verursacherprinzip vollumfänglich Rechnung tragen. Hierfür gibt es derzeit keine politischen Mehrheiten.

Die von der Finanzkommission vorgeschlagene Vorgehensweise löst das bisher im Atomgesetz geltende 100%ige Verursacherprinzip ab.

Die Bundesdelegiertenkonferenz erklärt angesichts dieser Sachlage:

Wir haben schon immer einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds gefordert. Aber wir lehnen es ab, dass sich die Atomkonzerne dabei gleichzeitig die Chance offen halten, die eingezahlten Gelder durch ihre immer noch laufenden Klagen gegen den Atomausstieg zumindest zum Teil von den Steuerzahler*innen der jetzigen Generation zurück zu holen. Der Staat kann mit ihnen einen Finanzkompromiss zur Entsorgung nur dann eingehen, wenn sie alle Klagen zurückziehen.

Zu einer Vollendung und Absicherung des Atomausstieges sind zudem unverzichtbar:

  1. Eine Entfristung der Brennelemente-Steuer: Auch über den 31.12.2016 hinaus muss die Brennelemente-Steuer erhoben werden.
  2. Die Festlegung des Atomausstiegs und der Verzicht auf eine künftige Nutzung der Atomkraft durch die Aufnahme ins Grundgesetz : Nach dem aktuellen Stand können künftige Bundesregierungen den Atomausstieg ohne eine 2/3 Mehrheit im Parlament nicht rückgängig machen. Wir haben das bereits einmal erlebt!
  3. Die schnellstmögliche Stilllegung der Brennelemente-Fertigungsanlage in Lingen und der Urananreicherung in Gronau unter Ausschöpfung aller politischen und rechtlichen Mittel. Deutschland darf die Pannenmeiler in Tihange und Doel nicht weiter beliefern;
  4. Die umgehende Abschaltung der Siedewasserreaktoren (vergleichbar Fukushima) in Gundremmingen entgegen der aktuellen Planung aufgrund des Gefährdungspotentials;
  5. Eine Forschungswende in der Nuklearforschung: Öffentliche Forschungsgelder der Bundesregierung dürfen nicht weiter für die Nutzung der Atomkraft (z.B. Fusionsforschung in Greifswald und Mitfinanzierung ITER-Reaktor in Frankreich) ausgegeben werden, sondern müssen Sicherheitsfragen des Atomausstieg und der Lagerung von Atommüll bearbeiten. Diese ausstiegsbezogene Forschung ist dringend zu intensivieren.
  6. Die umgehende Initiierung einer Konferenz der Vertragsstaaten von EURATOM durch die Bundesregierung mit dem Ziel, diesen in einen Vertrag zur Förderung der Atomkraftnutzung in einen zum Atomausstieg und zur gemeinsamen Regelung zum Rückbau und der Entsorgung der nuklearen Abfälle unter Aufrechterhaltung eines EU-weiten Exportverbots umzuwandeln.

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