Andere Politik | » Feinstaubbelastung Trier
Ein Artikel im TV (Trierischer Volksfreund, „Land hält Feinstaub-Warnung für unnötig“) vom 27.01.2017 hat mich zur Recherche veranlasst. Obwohl in Trier in den letzten Tagen offenbar an 3 Tagen der Grenzwert von 50 Mikro-Gramm/m3 überschritten wurde, bestünde (so Zitat lt. Staatssekretär Griese) „…. Nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums keine Veranlassung, die Bevölkerung davor zu warnen.“ Ich geh zu 100% davon aus, dass hier falsch zitiert wurde, weil eine „Warnung“ bei einer Gesundheitsgefährdung natürlich Sinn macht, es gibt für Feinstaub (wie für viele anderen gefährliche Stoffe) keine Untergrenze, wo sie ungefährlich würden … Vielmehr würde es Sinn machen, umgehend eine Umweltzone in Trier zu initiieren, um im nötigen Fall dort handlungsfähig zu sein (und gleichzeitig natürlich auch die Belastungen grundsätzlich zu senken).
Hintergründe:
Allein in Deutschland sterben laut WHO jährlich ungefähr 75.000 Menschen frühzeitig an den Folgen der Feinstaubbelastung. (Greenpeace) Selbst die Welt schreibt „Von diesen 34.000 Tote/Jahr entfallen 45 Prozent auf die Ammoniumsulfate der Viehwirtschaft und demgegenüber nur 20 Prozent auf die Ursachen des Straßenverkehrs.“ Also sind es – makaber auf den Punkt gebracht – ja „nur 6.800 Tote“ durch die Feinstaubbelastung aus dem Verkehr.
Aber wie auch bei der „Welt“ richtig erwähnt: nicht nur der Straßenverkehr, sondern auch die Landwirtschaft spielt bei der gesamt-Belastung eine wesentliche Rolle:
http://www.sueddeutsche.de/wissen/landwirtschaft-als-feinstaub-quelle-feinstes-vom-land-1.1478282
Für Feinstaub, der kleiner ist als zehn Mikrometer, hat die Weltgesundheitsorganisation WHO einen Grenzwert von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel empfohlen, die Europäische Union hat rechtswirksame Grenzwerte festgelegt. Konzentrationen unterhalb dieser Werte sind dennoch gesundheitsschädlich. Es gilt zwar: Je weniger Feinstaub, desto besser. Aber eine Schwelle, unter der keine Gesundheitsrisiken bestehen, gibt es nicht. Grenzwerte liefern natürlich eine gewisse Orientierung.
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/auswirkung-von-feinstaub-auf-die-gesundheit-gefaehrliche-eindringlinge-1.1470250
Geschwindigkeitsbegrenzungen können die Feinstaubbelastung senken. Die Europäische Kommission ließ die bis November 2006 veröffentlichten Luftreinhaltepläne der Mitgliedstaaten auswerten; in dieser Übersicht finden sich Angaben über Feinstaub-Emissionsminderungen bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autobahnen (Tempolimit 80 km/h) zwischen 30 und 70 Prozent. In Berlin wurde mit der Geschwingkeitsbegrenzung auf Tempo 30 einer Hauptverkehrsstraße ein Rückgang der Immissionen von 6% erreicht; dies entspricht etwa 10 Überschreitungstagen. Gleichzeitig sanken durch diese Maßnahme die NO2 -Konzentrationen um 10%.
(Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3565.pdf)
Die Lage ist laut Bundesverkehrsminister vergleichsweise einfach: „Nach hiesigen Erkenntnissen verfügt Stuttgart seit März 2008 über eine Umweltzone, gestattet allerdings mittels Zusatzzeichen die Einfahrt mit grünen Plaketten“. Es obliege „allein den örtlich zuständigen Behörden zu entscheiden, ob diese Anordnung den speziellen Anforderungen heute noch gerecht wird“.
Der grüne Aufkleber auf den Schildern könnte einfach verdeckt werden. In Stuttgart solle also entschieden werden, ob Autos mit einer grünen Plakette angesichts überhöhter Feinstaub- und Stickoxidwerte noch fahren dürften. „Sollte dies bei besonderen witterungsbedingten Ausnahmesituationen im Einzelfall nicht der Fall sein, obliegt es den zuständigen Behörden, kurzfristig auf das angeordnete Zusatzzeichen zu verzichten.“ Dann dürfte gar niemand mehr fahren. Ein Umweltzonen-Zeichen ohne Plaketten bedeutet das totale Fahrverbot. Im Bundesrecht stehe dafür „bereits eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung“, so Dobrindt.
Natürlich sei es bei derartigen Eingriffen dringend geboten, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Härtefällen könne Stuttgart durch eine Ausnahmegenehmigung /Allgemeinverfügung begegnen. Zum Beispiel für notwendige Arztbesuche, die Gewährleistung des freien Warenverkehrs, unabweisbare Verkehrsbedürfnisse oder auch Berufspendler.
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3565.pdf
http://www.sueddeutsche.de/thema/Feinstaub
https://www.duisburg.de/micro2/umwelt/luft/luftreinhaltung/feinstaub/102010100000294977.php