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Kosten der Flüchtlingskrise?

Hier ist zu unterscheiden zwischen den in Deutschland anfallenden Kosten für die Flüchtlinge, den Kosten für die Versorgung der Flüchtlinge in den Länder und ihren Nachbarländer sowie den Kosten für die „Bekämpfung“ der Fluchtursachen, sprich für die Beendigung der Kriege im Nahen und Mittleren Osten. 2,3 Milliarden Euro will Deutschland in den nächsten drei Jahren an internationale Hilfsorganisationen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge zahlen.

Kosten für die Flüchtlinge in Deutschland

Die Kosten pro Flüchtling liegen etwa bei 1000,- € p.M. im Durchschnitt, bei 1.000.000 Flüchtlinge sind dies 12 Mrd. € p.a.[1]. (weiterlesen…)

Entwicklung des Syrienkrieges und der gesamten Region?

Moskau und die Westmächte arbeiten bisher gegeneinander. Russland fliegt Luftangriffe gegen Anti-IS-Rebellen, die für Washington Partner im Kampf gegen die Dschihadisten sind. Mit willkürlichen Luftschlägen und anderen Formen kollektiver Bestrafung tötet das Assad-Regime wesentlich mehr Zivilisten als der IS, besonders in den sunnitisch dominierten Gebieten. Mit seiner brutalen Taktik befeuert Assad den Teufelskreis der Radikalisierung im eigenen Land und in der Region. (Zu dem Beitrag gab es auf einer Verteilerliste (BAG-Frieden) eine Rückmeldung, die ich wiederum beantwortet habe, das ist nachfolgend angehängt …) (weiterlesen…)

Familiennachzug?

Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für „subsidiäre“[1],[2]  Flüchtlinge führt zu erheblichen Verstimmungen und öffentlichen Diskussionen in der Großen Koalition.

Dabei geht es um Flüchtlinge, die ihre unsichere Heimat verlassen, ohne persönlich konkret bedroht zu sein, also Bürgerkriegsflüchtlinge z.B. aus Aleppo, die „nur“ vor der Bombardierung des Assad-Regimes fliehen. Diesen wird im neuen Gesetz untersagt, ihre Familien nachzuholen, DIE sollen sich also weiterhin bombardieren lassen.

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„Sichere Herkunftsländer“?

Die Bundesregierung will Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmen, da die Menschenrechtslage dort unbedenklich ist. Auch über Afghanistan [1] und [2] und die Türkei[3] wird allen Ernstes schon diskutiert, nicht nur von der AfD, sondern sogar von Gabriel. Allerdings wird ein erheblicher Teil der türkischen Kurden, die in Deutschland Asyl beantragen, als politisch verfolgt anerkannt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hält eine Ausweisung afghanischer Flüchtlinge trotz der Sicherheitslage in ihrem Heimatland für gerechtfertigt. (weiterlesen…)

Wir können das Flüchtlingsproblem nicht aussitzen – wir müssen es lösen …

Derzeit ist zum Thema „Flüchtlinge“ und der Asyldebatte von Grünen so gut wie gar nichts zu hören. Einerseits werden noch die Wunden der letzten Kretschmann-Grätsche geleckt (und die nächste: „sichere Herkunftsländer Tunesien, Marokko und Algerien“ erwartet). Andererseits scheint die Angst, noch mehr Wähler*innen in der Debatte zu verlieren, zu obsiegen, also – so die Schlussfolgerung: Garnichts tun, Klappe halten und warten, bis sich die anderen um Kopf und Kragen reden und gegenseitig zerlegen.

Es wird nicht funktionieren! Die stagnierenden oder gar sinkenden Umfrageergebnisse zeigen: Die Wähler*innen wenden sich nicht nur von den Grünen ab, weil sie die (in den Augen mancher bisherigen Trend-Wähler*innen) falsche Haltung („für Hilfe für die Flüchtlinge, keine Obergrenze, keine Verschärfung des Asylrechtes) haben, sondern eben auch, weil sie die richtige Haltung NICHT vehement öffentlich vertreten. (weiterlesen…)

Stand der Umfragen in RLP und deren Bewertung

Im neusten Newsletter der RLP-Grünen wird gemutmaßt: „Klar ist aber: Rot-Grün hat bis zum Wahlabend eine Chance. Schon kleinste Verschiebungen, einzelne Prozentpunkte hoch oder runter, können in dieser engen Gemengelage große Auswirkungen haben.“ (Der Bezug – aktueller Newsletter der Grünen – ist unten angehängt)

Lieber Nils
Deine Auswertung der unten stehenden Zahlen irritiert mich, da ich bei den selben Zahlen zu völlig anderen Überlegungen komme.
1. Klar haben alle Konstellationen „bis zum Wahlabend eine Chance„. Zur Fortsetzung von Rot-Grün bedürfte diese allerdings nach den jetzigen Zahlen (40% gegenüber 55% auf der anderen Seite) mindestens eines weiteren – so makaber dies ist – Fukushimas, und selbst dann wäre nicht klar, ob dies noch einmal funktioniert. Dies ist für den/die Leser*in ein sehr erkennbares „Pfeifen im Wald“, löst aber nicht unsere aktuellen Probleme der erkennbar fehlenden Mehrheiten. Selbst „kleinste Verschiebungen“ (gemeint ist vermutlich, dass Linke und/oder FDP unter die 5% rutschen) brächten bestenfalls eine Konstellation von 40% zu 45%, wobei die Verschiebungen auch genauso gut in die andere Richtung, also zu unseren Lasten erfolgen könnten. (weiterlesen…)

Unklarheiten bei der Antragsbehandlung „Nous sommes unis“ auf der BDK

Mittlerweile gibt es einige Diskussionen um die Behandlung des BuVo-Dringlichkeitsantrages „Nous sommes unis“ zu den Anschlägen in Paris asuf der BDK in Halle:

Als einer der wenigen Mitantragssteller*innen zu dem Dringlichkeitsantrag „Paris“ möchte ich meine Sicht der Dinge hier wiedergeben, da dies vielleicht ein wenig mehr Erkenntnisse zu den Abläufen bringt. Dabei sehe ich Fehler im Verfahren nicht nur beim BuVo, sondern auch bei der Antragskommission, zumindest dem Teil, der mit diesem Antrag befasst war. Ich gebe der bisherigen Diskussion auf den Verteilern Recht, dass die Vorwürfe gegen Omid und Agnieszka unberechtigt sind, auch das Präsidium hatte wohl keinerlei Alternativen in seiner Handlung.

Der Antrag des BuVos wurde am Donnerstag im Lauf des Nachmittags publik gemacht. Im Antragsgrün sind bis heute lediglich 2 ÄAs dazu eingestellt, nämlich der von Felix Pahl und der von Robert Zion, der eigentlich ein eigenständiger Antrag war und VOR dem BuVo-Antrag eingereicht worden war. Dass dieser in Form eines einzigen eingebauten Satzes/Gedankengangs in den BuVo-Antrag als ÄA verhandelt bzw. BEhandelt wurde ist ein Kapitel für sich, das ich bis heute nicht nachvollziehen kann (auch nicht Roberts offenkundiges Einverständnis damit), aber dazu müsste (bzw. hat) sich Robert selbst äußern (geäußert).

Ich selbst hatte eine ganze Reihe von Änderungsanträgen gestellt, die sich hauptsächlich auf vier Gedankengänge zum Papier beziehen (s. Anlage), nach Gedankengang unterschiedlich farblich gekennzeichnet: nämlich
a. wegzukommen von der „Ausschließlichkeit des ‚Paris-Bezuges'“,
b. Negieren des Nutzens eines Militärischen Einsatzes, stattdessen klares Verbot von Waffenlieferungen an IS-Unterstützer und Kappung der Wirtschaftsbeziehungen,
c. Bezug auf die „alten“ Weltkrieg-I-Grenzen als Ursache und künftiger Aspekt sowie
d. ein Bezug auf unsere – europäische – Mitschuld durch unseren „Hunger nach immer billigeren Rohstoffen“.

Die Verhandlungen mit der Antragskommission waren zeitweilig grenzwertig und einem „einfachen“ Basismitglied als Antragsteller kaum zumutbar, wohl jeder Andere, der nicht seit 15 Jahren derartige Verhandlungen kennt und führt wäre eingeknickt und hätte entnervt aufgegeben. Es wurde ein kaum vorstellbarer Druck aufgebaut mittels des Appells, „die Grünen müssten doch bei DIESEM schrecklichen Anschlag geschlossen agieren„. Auch wurde mehrfach unterstellt, der Antrag mit 26 Unterstützer*innen sei „nicht ordnungsgemäß“ eingebracht.
Dennoch gelang es mir laut Zusage der Antragskommission, die wesentlichen Aussagen in den Antrag hinein zu verhandeln, was offenkundig auch teilweise, aber nicht vollständig umgesetzt wurde … sei es drum.
Dass allerdings gleichzeitig andere ÄAs verhandelt – und offenbar übernommen wurden – und diese gegenteilige Aussagen festschrieben (so die jetzt bereits mehrfach zitierte Aussage: „… ISIS muss man auch militärisch bekämpfen – doch besiegen kann man …“ versus meines – auf die Peshmerga bezogene Aussage „… auch die kurdischen Regionen im Kampf gegen ISIS unterhalb der militärischen Ebene unterstützt …“ und diese dann ohne jegliche Rücksprache mit mir, ja noch nicht einmal Information meinerseits darüber übernommen wurden, ist zumindest – vorsichtig formuliert – nicht in Ordnung.

Daher bitte ich den BuVo in Form der per Mail angeschriebenen Michael Kellner und Simone Peter um Aufklärung und Beantwortung folgender Fragen, die sich daraus ergeben:
1. M.E war die Antragsfrist für Änderungsanträge mit „Einstieg in die TO“ = 17:00 Uhr m.E. nicht zulässig für einen Antrag, der erst am Vortag veröffentlicht wurde. Eine nachvollziehbare Begründung liegt mir nicht vor. Es ist unerklärlich, warum diese Resolution noch am Freitag Abend behandelt und abgestimmt werden musste, warum nicht ein Verschieben auf Samstag oder Sonntag möglich war, was einen deutlich entspannteren (und ordnungsgemäßen!) Umgang mit den Änderungsanträgen ermöglicht hätte. Ich bitte diesen Zeitplan zu erklären.
2. Wann werden die weiteren ordnungsgemäß eingereichten Änderungsanträge in das Tool Antragsgrün eingepflegt, warum ist das bisher nicht geschehen?
3. Wie ist es erklärbar, dass die unterschiedlichen Änderungsantragssteller*innen nicht gegenseitig über die anderen ÄAs informiert wurden bzw. dass keine Zusammenführung der ÄAs versucht wurde?
4. Ist der beschlossene Antrag unter diesen nachvollziehbaren und belegbaren Unzulänglichkeiten überhaupt rechtskräftig beschlossen? (Falls der BuVo dies mit „ja“ beantwortet, würde mich die Haltung der Mitleser*innen interessieren, ob eine Klage dagegen vor den BSG Sinn macht.)

Ursprungsantrag mit meinen eingearbeiteten Änderungen: Paris_Ä2 BDK15_

der endgültige Beschluss_“Nous_sommes_unis“ wie mittlerweile veröffentlicht

Karl-W. Koch

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