Andere Politik | Archiv
Ich trauere mit den Angehörigen der Opfer von Berlin und leide mit den Verletzten.
Ich fühle mit den Menschen, denen der erste große Terroranschlag seit etlichen Jahren auf deutschem Boden nahegeht und Angst macht.
Ich leide mit den Tausenden von Kindern, denen durch dieses Attentat der Glaube an ein „gesegnetes Weihnachten“ zerstört wurde.
Ich bin frustriert über unsere Medien, die ein Betroffenheitsgeschwafel und eine NICHT-Berichterstattung über die Sender schicken, dass es einem nur noch graut. „Fakten haben wir zwar keine, aber drüber reden können wir trotzdem!“ Merkt denn hier keiner, dass jede Stunde Talkshow und „Bericht“(?)-Erstattung wertvollste Werbesendungen für den IS zur Nachwuchsrekrutierung ist?
Mittlerweile gibt es einige Diskussionen um die Behandlung des BuVo-Dringlichkeitsantrages „Nous sommes unis“ zu den Anschlägen in Paris asuf der BDK in Halle:
Als einer der wenigen Mitantragssteller*innen zu dem Dringlichkeitsantrag „Paris“ möchte ich meine Sicht der Dinge hier wiedergeben, da dies vielleicht ein wenig mehr Erkenntnisse zu den Abläufen bringt. Dabei sehe ich Fehler im Verfahren nicht nur beim BuVo, sondern auch bei der Antragskommission, zumindest dem Teil, der mit diesem Antrag befasst war. Ich gebe der bisherigen Diskussion auf den Verteilern Recht, dass die Vorwürfe gegen Omid und Agnieszka unberechtigt sind, auch das Präsidium hatte wohl keinerlei Alternativen in seiner Handlung.
Der Antrag des BuVos wurde am Donnerstag im Lauf des Nachmittags publik gemacht. Im Antragsgrün sind bis heute lediglich 2 ÄAs dazu eingestellt, nämlich der von Felix Pahl und der von Robert Zion, der eigentlich ein eigenständiger Antrag war und VOR dem BuVo-Antrag eingereicht worden war. Dass dieser in Form eines einzigen eingebauten Satzes/Gedankengangs in den BuVo-Antrag als ÄA verhandelt bzw. BEhandelt wurde ist ein Kapitel für sich, das ich bis heute nicht nachvollziehen kann (auch nicht Roberts offenkundiges Einverständnis damit), aber dazu müsste (bzw. hat) sich Robert selbst äußern (geäußert).
Ich selbst hatte eine ganze Reihe von Änderungsanträgen gestellt, die sich hauptsächlich auf vier Gedankengänge zum Papier beziehen (s. Anlage), nach Gedankengang unterschiedlich farblich gekennzeichnet: nämlich
a. wegzukommen von der „Ausschließlichkeit des ‚Paris-Bezuges'“,
b. Negieren des Nutzens eines Militärischen Einsatzes, stattdessen klares Verbot von Waffenlieferungen an IS-Unterstützer und Kappung der Wirtschaftsbeziehungen,
c. Bezug auf die „alten“ Weltkrieg-I-Grenzen als Ursache und künftiger Aspekt sowie
d. ein Bezug auf unsere – europäische – Mitschuld durch unseren „Hunger nach immer billigeren Rohstoffen“.
Die Verhandlungen mit der Antragskommission waren zeitweilig grenzwertig und einem „einfachen“ Basismitglied als Antragsteller kaum zumutbar, wohl jeder Andere, der nicht seit 15 Jahren derartige Verhandlungen kennt und führt wäre eingeknickt und hätte entnervt aufgegeben. Es wurde ein kaum vorstellbarer Druck aufgebaut mittels des Appells, „die Grünen müssten doch bei DIESEM schrecklichen Anschlag geschlossen agieren„. Auch wurde mehrfach unterstellt, der Antrag mit 26 Unterstützer*innen sei „nicht ordnungsgemäß“ eingebracht.
Dennoch gelang es mir laut Zusage der Antragskommission, die wesentlichen Aussagen in den Antrag hinein zu verhandeln, was offenkundig auch teilweise, aber nicht vollständig umgesetzt wurde … sei es drum.
Dass allerdings gleichzeitig andere ÄAs verhandelt – und offenbar übernommen wurden – und diese gegenteilige Aussagen festschrieben (so die jetzt bereits mehrfach zitierte Aussage: „… ISIS muss man auch militärisch bekämpfen – doch besiegen kann man …“ versus meines – auf die Peshmerga bezogene Aussage „… auch die kurdischen Regionen im Kampf gegen ISIS unterhalb der militärischen Ebene unterstützt …“ und diese dann ohne jegliche Rücksprache mit mir, ja noch nicht einmal Information meinerseits darüber übernommen wurden, ist zumindest – vorsichtig formuliert – nicht in Ordnung.
Daher bitte ich den BuVo in Form der per Mail angeschriebenen Michael Kellner und Simone Peter um Aufklärung und Beantwortung folgender Fragen, die sich daraus ergeben:
1. M.E war die Antragsfrist für Änderungsanträge mit „Einstieg in die TO“ = 17:00 Uhr m.E. nicht zulässig für einen Antrag, der erst am Vortag veröffentlicht wurde. Eine nachvollziehbare Begründung liegt mir nicht vor. Es ist unerklärlich, warum diese Resolution noch am Freitag Abend behandelt und abgestimmt werden musste, warum nicht ein Verschieben auf Samstag oder Sonntag möglich war, was einen deutlich entspannteren (und ordnungsgemäßen!) Umgang mit den Änderungsanträgen ermöglicht hätte. Ich bitte diesen Zeitplan zu erklären.
2. Wann werden die weiteren ordnungsgemäß eingereichten Änderungsanträge in das Tool Antragsgrün eingepflegt, warum ist das bisher nicht geschehen?
3. Wie ist es erklärbar, dass die unterschiedlichen Änderungsantragssteller*innen nicht gegenseitig über die anderen ÄAs informiert wurden bzw. dass keine Zusammenführung der ÄAs versucht wurde?
4. Ist der beschlossene Antrag unter diesen nachvollziehbaren und belegbaren Unzulänglichkeiten überhaupt rechtskräftig beschlossen? (Falls der BuVo dies mit „ja“ beantwortet, würde mich die Haltung der Mitleser*innen interessieren, ob eine Klage dagegen vor den BSG Sinn macht.)
Ursprungsantrag mit meinen eingearbeiteten Änderungen: Paris_Ä2 BDK15_
der endgültige Beschluss_“Nous_sommes_unis“ wie mittlerweile veröffentlicht
Karl-W. Koch
Heute ist der 10-jährige Jahrestag eines der größten Verbrechen der letzten Jahrzehnte. Ich spreche dabei bewusst nicht von einem „Terroranschlag“. Zum Einen ist dieser, falls er vorliegt, selbstverständlich auch in die übergeordnete Rechtskategorie „Verbrechen“ einzuordnen, zum Anderen gibt es bis heute für die gängigste aller „Verschwörungstheorien“ (dass AL Qaida und Bin Laden die Urheber gewesen seien) keinerlei gerichtsfeste Beweise, ja schlimmer noch, es nicht einmal das Bestreben erkennbar, diese zu beschaffen. (weiterlesen…)