Andere Politik | Archiv
Zunächst einmal soll versucht werden, die IST-Situation zu beschreiben, um eine Ausgangslage zur möglichen Problemlösung zu erfassen. Schon das ist aktuell unstrittig kaum möglich, daher werde ich mich auf die anerkannten Fakten beschränken und nicht belegbare Spekulationen vermeiden.
Hier ist zu unterscheiden zwischen den in Deutschland anfallenden Kosten für die Flüchtlinge, den Kosten für die Versorgung der Flüchtlinge in den Länder und ihren Nachbarländer sowie den Kosten für die „Bekämpfung“ der Fluchtursachen, sprich für die Beendigung der Kriege im Nahen und Mittleren Osten. 2,3 Milliarden Euro will Deutschland in den nächsten drei Jahren an internationale Hilfsorganisationen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge zahlen.
Die Kosten pro Flüchtling liegen etwa bei 1000,- € p.M. im Durchschnitt, bei 1.000.000 Flüchtlinge sind dies 12 Mrd. € p.a.[1]. (weiterlesen…)
Moskau und die Westmächte arbeiten bisher gegeneinander. Russland fliegt Luftangriffe gegen Anti-IS-Rebellen, die für Washington Partner im Kampf gegen die Dschihadisten sind. Mit willkürlichen Luftschlägen und anderen Formen kollektiver Bestrafung tötet das Assad-Regime wesentlich mehr Zivilisten als der IS, besonders in den sunnitisch dominierten Gebieten. Mit seiner brutalen Taktik befeuert Assad den Teufelskreis der Radikalisierung im eigenen Land und in der Region. (Zu dem Beitrag gab es auf einer Verteilerliste (BAG-Frieden) eine Rückmeldung, die ich wiederum beantwortet habe, das ist nachfolgend angehängt …) (weiterlesen…)
Die Bundesregierung will Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmen, da die Menschenrechtslage dort unbedenklich ist. Auch über Afghanistan [1] und [2] und die Türkei[3] wird allen Ernstes schon diskutiert, nicht nur von der AfD, sondern sogar von Gabriel. Allerdings wird ein erheblicher Teil der türkischen Kurden, die in Deutschland Asyl beantragen, als politisch verfolgt anerkannt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hält eine Ausweisung afghanischer Flüchtlinge trotz der Sicherheitslage in ihrem Heimatland für gerechtfertigt. (weiterlesen…)
Mittlerweile gibt es einige Diskussionen um die Behandlung des BuVo-Dringlichkeitsantrages „Nous sommes unis“ zu den Anschlägen in Paris asuf der BDK in Halle:
Als einer der wenigen Mitantragssteller*innen zu dem Dringlichkeitsantrag „Paris“ möchte ich meine Sicht der Dinge hier wiedergeben, da dies vielleicht ein wenig mehr Erkenntnisse zu den Abläufen bringt. Dabei sehe ich Fehler im Verfahren nicht nur beim BuVo, sondern auch bei der Antragskommission, zumindest dem Teil, der mit diesem Antrag befasst war. Ich gebe der bisherigen Diskussion auf den Verteilern Recht, dass die Vorwürfe gegen Omid und Agnieszka unberechtigt sind, auch das Präsidium hatte wohl keinerlei Alternativen in seiner Handlung.
Der Antrag des BuVos wurde am Donnerstag im Lauf des Nachmittags publik gemacht. Im Antragsgrün sind bis heute lediglich 2 ÄAs dazu eingestellt, nämlich der von Felix Pahl und der von Robert Zion, der eigentlich ein eigenständiger Antrag war und VOR dem BuVo-Antrag eingereicht worden war. Dass dieser in Form eines einzigen eingebauten Satzes/Gedankengangs in den BuVo-Antrag als ÄA verhandelt bzw. BEhandelt wurde ist ein Kapitel für sich, das ich bis heute nicht nachvollziehen kann (auch nicht Roberts offenkundiges Einverständnis damit), aber dazu müsste (bzw. hat) sich Robert selbst äußern (geäußert).
Ich selbst hatte eine ganze Reihe von Änderungsanträgen gestellt, die sich hauptsächlich auf vier Gedankengänge zum Papier beziehen (s. Anlage), nach Gedankengang unterschiedlich farblich gekennzeichnet: nämlich
a. wegzukommen von der „Ausschließlichkeit des ‚Paris-Bezuges'“,
b. Negieren des Nutzens eines Militärischen Einsatzes, stattdessen klares Verbot von Waffenlieferungen an IS-Unterstützer und Kappung der Wirtschaftsbeziehungen,
c. Bezug auf die „alten“ Weltkrieg-I-Grenzen als Ursache und künftiger Aspekt sowie
d. ein Bezug auf unsere – europäische – Mitschuld durch unseren „Hunger nach immer billigeren Rohstoffen“.
Die Verhandlungen mit der Antragskommission waren zeitweilig grenzwertig und einem „einfachen“ Basismitglied als Antragsteller kaum zumutbar, wohl jeder Andere, der nicht seit 15 Jahren derartige Verhandlungen kennt und führt wäre eingeknickt und hätte entnervt aufgegeben. Es wurde ein kaum vorstellbarer Druck aufgebaut mittels des Appells, „die Grünen müssten doch bei DIESEM schrecklichen Anschlag geschlossen agieren„. Auch wurde mehrfach unterstellt, der Antrag mit 26 Unterstützer*innen sei „nicht ordnungsgemäß“ eingebracht.
Dennoch gelang es mir laut Zusage der Antragskommission, die wesentlichen Aussagen in den Antrag hinein zu verhandeln, was offenkundig auch teilweise, aber nicht vollständig umgesetzt wurde … sei es drum.
Dass allerdings gleichzeitig andere ÄAs verhandelt – und offenbar übernommen wurden – und diese gegenteilige Aussagen festschrieben (so die jetzt bereits mehrfach zitierte Aussage: „… ISIS muss man auch militärisch bekämpfen – doch besiegen kann man …“ versus meines – auf die Peshmerga bezogene Aussage „… auch die kurdischen Regionen im Kampf gegen ISIS unterhalb der militärischen Ebene unterstützt …“ und diese dann ohne jegliche Rücksprache mit mir, ja noch nicht einmal Information meinerseits darüber übernommen wurden, ist zumindest – vorsichtig formuliert – nicht in Ordnung.
Daher bitte ich den BuVo in Form der per Mail angeschriebenen Michael Kellner und Simone Peter um Aufklärung und Beantwortung folgender Fragen, die sich daraus ergeben:
1. M.E war die Antragsfrist für Änderungsanträge mit „Einstieg in die TO“ = 17:00 Uhr m.E. nicht zulässig für einen Antrag, der erst am Vortag veröffentlicht wurde. Eine nachvollziehbare Begründung liegt mir nicht vor. Es ist unerklärlich, warum diese Resolution noch am Freitag Abend behandelt und abgestimmt werden musste, warum nicht ein Verschieben auf Samstag oder Sonntag möglich war, was einen deutlich entspannteren (und ordnungsgemäßen!) Umgang mit den Änderungsanträgen ermöglicht hätte. Ich bitte diesen Zeitplan zu erklären.
2. Wann werden die weiteren ordnungsgemäß eingereichten Änderungsanträge in das Tool Antragsgrün eingepflegt, warum ist das bisher nicht geschehen?
3. Wie ist es erklärbar, dass die unterschiedlichen Änderungsantragssteller*innen nicht gegenseitig über die anderen ÄAs informiert wurden bzw. dass keine Zusammenführung der ÄAs versucht wurde?
4. Ist der beschlossene Antrag unter diesen nachvollziehbaren und belegbaren Unzulänglichkeiten überhaupt rechtskräftig beschlossen? (Falls der BuVo dies mit „ja“ beantwortet, würde mich die Haltung der Mitleser*innen interessieren, ob eine Klage dagegen vor den BSG Sinn macht.)
Ursprungsantrag mit meinen eingearbeiteten Änderungen: Paris_Ä2 BDK15_
der endgültige Beschluss_“Nous_sommes_unis“ wie mittlerweile veröffentlicht
Karl-W. Koch
Dipl. Ing (chem.) Karl-W. Koch, Mehren:
Wirtschaftsminister von 2002 bis 2005 war Wolfgang Clement, SPD, von 2005 bis 2008 Michael Glos, CSU. Bis 2005 waren die Grünen an der Regierung beteiligt.
Die in der Antwort auf die Anfrage der Linken genannten Chemikalien Kaliumcyanid, Natriumcyanid, Fluorwasserstoff, Amminiumhydrogendifluorid und Natriumfluorid sind in der Tat alles Grundchemikalien, für die es AUCH (!) zivile Nutzungen gibt. Beide Gruppen (die -cyanide und die Flusssäure-bildenden Chemikalien) werden in der Metallurgie verwendet, letzte zusätzlich für Zahnpasten. (weiterlesen…)
Russland hat laut heutiger (9.9.2013) Nachrichtenlage vorgeschlagen, dass Syrien umgehend seine C-Waffen abgeben oder vernichten solle, um einen Angriff der USA abzuwenden. Die syrische Regierung erklärt sich daraufhin bereit, sein Chemiewaffenarsenal unter internationale Kontrolle zu stellen.
Abgabe der C-Waffen als Lösung?
Wenige Stunden zuvor hatte US-Außenminister John Kerry Syrien eine Frist eingeräumt, um einen Militärschlag zu vermeiden. Sollte die syrische Führung binnen einer Woche alle Chemiewaffen an die internationale Gemeinschaft übergeben, werde es keine Intervention geben, sagte Kerry am Montag in London. (Quelle 1) Allerdings ruderte die US-Regierung offenbar umgehend zurück, als sie erkannte, dass Russland dies unterstützte und Syrien darauf eingehen könnte (pers. Wertung des Verfassers). (weiterlesen…)
Einigermaßen klar scheint zu sein, dass es in jüngster Zeit mehrfach zu Giftgaseinsätzen in Syrien gekommen ist. Dass die Aufnahmen gefälscht oder gestellt sind, ist unwahrscheinlich – dazu sind es schlicht zu viele. Die Symptome (Speichelausfluss, Schaum, Atropin als erfolgreiches Gegenmittel) deuten auf ein Nervengift (wahrscheinlich Sarin) hin. Damit erschöpfen sich auch schon die Klarheiten. (weiterlesen…)
Spätestens seit im ersten Weltkrieg chemische Waffen eingesetzt wurden, hat die Wissenschaft der Stoffe eines Paracelsus und Liebig ihre Unschuld verloren. Dieser nicht unwichtige Teil der Wissenschaftsgeschichte dieser Fakultät wird viel zu häufig verdrängt und totgeschwiegen, mit dieser Ausarbeitung soll ein wenig Licht ins Dunkel gebracht werden. (weiterlesen…)
Der bislang erfolgreiche Aufstand in Tunesien droht sich zum Flächenbrand in den arabischen Ländern zu entwickeln. „Dass die Bevölkerung eines repressiven arabischen Polizeistaats erstmals einen Herrscher stürzt, ist ein historisches Ereignis„, sagt Guido Steinberg, der für die Stiftung Wissenschaft und Politik seit Jahren über die Region forscht. „Die Despoten der arabischen Welt haben Angst.“ (weiterlesen…)